Eine Bilanz aufzustellen ist für jedes größere Unternehmen Pflicht und bildet die Grundlage für die Bewertung seiner wirtschaftlichen Lage und Entwicklung. Zum einen dient sie den Unternehmern selbst als Übersicht und Analyse des Erfolges ihrer Unternehmenspolitik – zum anderen nutzen Investoren sie, um Investitionsalternativen adäquat miteinander zu vergleichen und fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.

Definition Bilanz: Was ist die Bilanz?

Die Bilanz eines Unternehmens ist die Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem Bilanzstichtag. Während die Passivseite die Mittelherkunft – Eigenkapital und Fremdkapital – preisgibt, zeigt die Aktivseite die Mittelverwendung – Anlagevermögen und Umlaufvermögen – auf. Eine Besonderheit der Bilanz ist, dass die Salden beider Seiten exakt gleich hoch sind. Die Grundlage der Bilanz bildet das Inventar.

Bilanz Hintergrund

Die Bilanz – auch bekannt als Schlussbilanz, doppelte Buchführung oder kaufmännische Buchführung – stellt den Hauptbestandteil des Jahresabschlusses und eine wesentliche Informationsgrundlage der Unternehmensbewertung durch die Betrachtung von Lage und Entwicklung dar. Das Wort Bilanz leitet sich aus dem Italienischem ab: bilancio bedeutet „Gleichgewicht (der Waage)“, bilancia gleich „Waage“ und im Vulgärlateinischem heißt bilanx „Balance“.

Basis der Bilanz ist das Inventar, das im Rahmen der Inventur erfasst wird.

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Eine Bilanz, genauso wie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), muss laut Paragraph §242 Handelsgesetzbuch am Ende eines Geschäftsjahres erstellt werden. Ausgenommen von der Bilanzierungspflicht sind grundsätzlich alle Unternehmer (und Freiberufler), die nicht ins Handelsregister eingetragen sind und die nicht mehr als € 600.000 Umsatzerlöse oder € 60.000 Jahresüberschuss erwirtschaften. Sie müssen lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), auch einfachen Buchführung, erstellen.

Freiberufler

Zu der Gruppe der Freiberufler zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende oder erziehende Tätigkeiten wie zum Beispiel Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Architekten. Als Freiberufler muss man keine Bilanz erstellen, sondern es reicht, am Ende des Jahres eine EÜR vorzulegen.

Einzelkaufleute

Zu dieser Gruppe gehören Unternehmen mit Kleingewerbe oder auch vollhaftende Kaufleute. Diese sind zur Bilanzerstellung verpflichtet, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ihr Jahresumsatz über € 600.000 oder ihr Jahresüberschuss über € 60.000 liegt.

Personengesellschaften (OHG, KG)

Personengesellschaften müssen immer eine Bilanz erstellen. Der Unterschied dieser Rechtsform liegt allerdings darin, dass die Bilanz nicht veröffentlicht werden muss.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich einer beschränkten Haftung und unterliegen deshalb der Bilanzierungspflicht. Um die Sicherheit für Gläubiger zu erhöhen muss die Bilanz sogar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Für einen Wechsel der Gewinnermittlungsart – von der einfachen zur doppelten Buchführung – muss Dich das Finanzamt per Verwaltungsakt dazu auffordern. Wenn Du bspw. als Einzelunternehmer 2018 in der EÜR 2017 feststellst, dass Du die Umsatz- oder Gewinnhöchstgrenze überschreitest, würde Dich das Finanzamt dazu auffordern, ab dem 1.1.2019 eine Bilanz bzw. Gewinnermittlung im Rahmen der doppelten Buchführung aufzustellen.

Bei einem Wechsel von der einfachen zur doppelten Buchführung kann es passieren, dass sich ein Übergangsgewinn ergibt. Diesen musst Du dann im ersten Bilanzjahr versteuern. Viele Leute wissen nicht, dass man die Besteuerung des Übergangsgewinns auch über 3 Jahre strecken kann. Dazu musst Du einen Antrag beim Finanzamt stellen.

Wie sieht eine Bilanz aus?

In einer Bilanz wird festgehalten, welche Vermögenswerte ein Unternehmen auf der einen Seite besitzt und auf der anderen Seite die Kapitalherkunft. Hier ist ein abstraktes Beispiel für eine Unternehmensbilanz mit den gesetzlich vorgeschriebenen Posten.

Welche Unterposten jeder einzelne der Posten A-E auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite hat, kannst Du im Handelsgesetzbuch Paragraph §266 einsehen. Ein Beispiel für eine Bilanz kannst Du bei jedem börsennotierten Unternehmen einsehen, da sie der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Hier findest Du beispielsweise die Bilanz des DAX Unternehmens Siemens.

Die Aktivseite der Bilanz

Auf der Aktivseite einer Bilanz ist nach Nutzungsdauer bzw. Liquidierbarkeit geordnet. Das bedeutet, dass schwer zu liquidierende Vermögenswerte mit hoher Nutzungsdauer, wie etwa Maschinen oder Grundstücke, weitere oben stehen. Leicht in Geld umwandelbare Vermögenswerte mit tendenziell kurzer Nutzungsdauer, wie Aktien oder Bankguthaben, stehen weiter unten.

Die größten Posten der Aktivseite einer Bilanz bestehen aus Anlagevermögen (AV) und Umlaufvermögen (UV). Typische Beispiele für Anlagevermögen sind Sachanlagen des Unternehmens wie Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Produktionsmaschinen, die Büroausstattung, Rohstoffe oder Finanzanlagen wie bspw. Unternehmensbeteiligungen. Aber auch immaterielle Werte wie Patente und Rechte gehören dazu. All diese Anlagen haben eine relativ hohe Nutzungsdauer.

Typische Beispiele für Umlaufvermögen sind Bankguthaben (Kassenbestände), Forderungen (Geld, das man Dir schuldet, zum Beispiel aus Lieferungen und Leistungen), Warenvorräte und Büromaterial. All diese Anlagen haben eine relativ kurze Nutzungsdauer haben und werden innerhalb eines Jahres verbraucht oder fließen Dir in diesem Zeitraum zu. Wertpapiere wie Aktien, die nur über einen begrenzten Zeitraum und mit Gewinnabsicht gehalten werden zählen deshalb ebenfalls dazu.

Die Passivseite der Bilanz

Auf der Passivseite einer Bilanz wird nach Fälligkeit sortiert. Diejenigen Kapitalherkünfte mit der längsten Fälligkeit stehen weiter oben. Dementsprechend ist auch jede Form des Eigenkapitals jeder Form des Fremdkapitals aufgelistet. Im Insolvenzfall werden in erster Linie die externen Verbindlichkeiten bedient und als letztes das gezeichnete Eigenkapital.

Die größten Positionen der Passivseite einer Bilanz bestehen aus Eigenkapital (EK) und Verbindlichkeiten (VBK). Typische Beispiele für Eigenkapital sind das gezeichnete Kapital, also Geld, das die Eigentümer (oder Aktionäre) in das Unternehmen investiert haben (Stammkapital oder Grundkapital) und Gewinnrücklagen (Gewinn aus dem aktuellen Jahr) oder Nettoerträge, die im Unternehmen verbleiben. Typische Beispiele für Verbindlichkeiten (Schulden des Unternehmens) sind zum einen Gehälter, Kreditoren (Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und Steuern als kurzfristige (laufende) Verbindlichkeiten. Zum anderen zählen zu den langfristigen Verbindlichkeiten Hypotheken, Darlehen, die Miete und Pensionsrückstellungen für Mitarbeiter.

Die goldene Bilanzregel

Die goldene Bilanzregel besagt für alle Unternehmungen, dass die langfristig an das Unternehmen gebundenen Anlagegüter auch durch langfristiges Kapital (Eigenkapital) gedeckt sein müssen. Gleichzeitig soll das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital gedeckt sein.

Bilanz Fazit

Eine Bilanz lesen zu können ist für die Bewertung von Lage und Entwicklung von Unternehmen von höchster Bedeutung. Insbesondere bei der Bewertung von Aktienunternehmen macht es Sinn, vor einer Investition einen Blick in die Bilanz des jeweiligen Unternehmens zu werfen. Abgesehen davon ist es unumgänglich für die eigene Unternehmung eine vernünftige Bilanz aufstellen zu können und diese auszuwerten – schon alleine aus Eigeninteresse.